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Vertrauen ist Familiensache.

Ihre Kanzlei für Straf- und Familienrecht

Über Uns

In und aus Gelsenkirchen.

Hinter der Kanzlei Hermandung & Schneider stehen nicht nur zwei Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, sondern ein eingespieltes Team mit einer tiefen gemeinsamen Geschichte. Als Geschwister teilen Raphaela Schneider (geb. Hermandung) und Maximilian Hermandung nicht nur denselben Nachnamen, sondern auch denselben Anspruch an eine menschliche und fachlich exzellente Rechtsberatung.

Gelsenkirchener durch und durch. Sie sind in Gelsenkirchen geboren, hier aufgewachsen und tief mit der Stadt verwurzelt. Ihr Studium absolvierten sie an der Ruhr-Universität in Bochum. Nach dem ersten Staatsexamen ging es am Landgericht in Essen mit dem Rechtsreferendariat weiter.

Für sie ist diese Region mehr als nur ein Standort – sie ist Heimat. Sie kennen die Menschen hier und schätzen die direkte, ehrliche Kommunikation, die das Ruhrgebiet auszeichnet.

Recht liegt in der Familie. Als Kinder einer Juristenfamilie haben sie schon früh gelernt, dass hinter jedem Aktenzeichen ein Mensch mit einer persönlichen Geschichte steht. Diese Tradition führen sie heute gemeinsam fort:

  • Raphaela Schneider begleitet Sie mit Empathie und Durchsetzungsstärke im Familienrecht. Sie weiß, dass besonders in diesem Bereich Sicherheit und menschliches Verständnis an erster Stelle stehen.
  • Maximilian Hermandung bietet als Fachanwalt für Strafrecht sowie für Familienrecht eine fundierte Doppelqualifikation. Er verbindet strategisches Geschick mit langjähriger Prozesserfahrung.

Bei Hermandung & Schneider finden Sie keine anonyme Beratung. Sie haben Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort, der Ihre Sprache spricht und sich mit Leidenschaft für ihre Interessen einsetzen.

Maximilian Hermandung ist Ihr Experte für Strafrecht.

Als langjähriger Strafverteidiger weiß er, worauf es insbesondere in Strafverfahren ankommt. Durch seine über zehnjährige praktische Erfahrung bietet er eine hohe fachliche Expertise und steht als Fachanwalt für Strafrecht seinen Mandaten auch in komplexen Verfahren kompetent beiseite. Seine Tätigkeit umfasst dabei die bundesweite Vertretung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Strafverfahren sowie Berufungs- und Revisionsverfahren.

Auch im Familienrecht kann Maximilian Hermandung auf viele erfolgreiche Verfahren zurückblicken und begleitet seine Mandanten als Fachanwalt für Familienrecht in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

Hermandung &
Schneider

Familienrecht ist für Raphaela Schneider Herzenssache.

Als dreifache Mutter weiß sie, was bei Trennungen für beide Seiten auf dem Spiel steht.

In Gelsenkirchen zuhause, steht Rechtsanwältin Schneider ihren Mandanten im Familienrecht stets vollumfänglich kompetent zur Seite.

So werden Sie strategisch und zielorientiert von der Beratung bis hin zum gerichtlichen Verfahren vertretet und begleitet – immer mit dem Ziel, eine tragfähige Lösung für die Zukunft zu finden.

Rechtsgebiete

Unsere Schwerpunkte im Familienrecht:

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Trennungsvereinbarung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Unser Ziel: Eine rechtssichere Abwicklung, die langwierige Konflikte vermeidet.

Wir berechnen und setzen Ansprüche präzise durch – sei es Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt.

Das Kindeswohl steht an erster Stelle. Wir unterstützen Sie dabei, klare und faire Regelungen für die gemeinsame Zukunft Ihrer Kinder zu finden.

Vorbeugen ist besser als Streiten. Wir gestalten individuelle Verträge, die Ihre persönlichen Lebensentwürfe rechtlich absichern.

Unsere Schwerpunkte im Strafrecht:

Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – engagiert, diskret und bundesweit. Eine frühzeitige Verteidigung ist entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens.

Bereits im Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen gestellt. Ich nehme Akteneinsicht, berate Sie umfassend – insbesondere zu Ihrem Schweigerecht – und entwickle eine effektive Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens möglichst frühzeitig zu erreichen und Sie vor belastenden Aussagen zu schützen.

Kommt es zur Anklage, vertrete ich Sie vor Gericht mit Nachdruck. Ich prüfe die Beweislage, bereite Sie gezielt auf die Hauptverhandlung vor und setze mich konsequent für einen Freispruch, eine Einstellung oder eine Strafmilderung ein.

Ich bin in allen Bereichen des Strafrechts tätig und verteidige Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten – unabhängig vom Tatvorwurf und bundesweit.

Jetzt handeln – Kontakt aufnehmen 

Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten. Ich stehe Ihnen jederzeit als zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite.

Strafrecht erfordert Erfahrung, Strategie und Vertrauen.

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